Einspeiseevergütungen für Solarstromanlagen

Das Kraftwerk Sonne erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Ganz oben auf dem Wunschzettel der Deutschen stehen – neben sicheren Arbeitsplätzen – der Umweltschutz, bezahlbare Energiepreise und Unabhängigkeit vom Monopol der Energieriesen. Auf dem Weg dorthin führt keine Alternative an den erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der Photovoltaik-Technologie im Speziellen vorbei. Für das eigene Sonnen-Kraftwerk stehen sowohl dem Endverbraucher als auch Unternehmen vielfältige Förderwege offen.

Die steigenden Preise im gesamten Energiesektor belasten Firmen ebenso wie Otto-Normalverbraucher: bei den Heizkosten, an der Zapfsäule, bei der Stromrechnung. Die logische Konsequenz daraus: Regenerative Energien sind „in“, die gesamte Solarbranche ist von einem kräftigen Wachstum erfasst. Laut einer aktuellen Studie der Bundesregierung können bis 2050 in Deutschland knapp 50 Prozent des Primärenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Einen wesentlichen Baustein im zukünftigen Energiemix stellt die Photovoltaik-Technologie. Anlagen, die mit dieser Technologie arbeiten, gewinnen Strom aus Sonnenenergie. Kernstück eines solchen Kraftwerks sind Solarmodule. Sie wandeln Sonnenlicht direkt in Strom um, der dann ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Einspeisevergütung 2010

Vergütungssätze des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für das Jahr 2010 (Jahr der Inbetriebnahme)

Anlagen auf oder an Gebäuden oder an Lärmschutzwänden:
- 39,14 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung
- 37,23 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW
- 35,23 Cent pro kWh, Anlagenteil 100-1000 kW
- 29,37 Cent pro kWh, Anlagenteil über 1000 kW

Freilandanlagen:
- 28,43 Cent pro kWh

 

Rahmenbedingungen

  • Alle ab 2009 installierten Anlagen müssen dem "Anlagenregister" gemeldet werden.
  • Anlagen mit mehr als 100 KW Leistung müssen am sogenannten "Einspeisemanagement" teilnehmen. Dazu müssen sie mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Ablesung und Abregelung der Einspeiseleistung ausgestattet sein.
  • Bei Anlagen bis 30 KW ist eine direkte Nutzung des Stroms durch den Anlagenbetreiber oder Dritte "in unmittelbarer räumlicher Nähe" möglich aber nicht zwingend vorgeschrieben. In diesem Fall verringert sich die Vergütung auf 25,01 Cent pro kWh. Zur Einspeisevergütung kommt dann natürlich noch der eingesparte Strompreis hinzu.

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